Sie sind hier: Startseite » Ausbildung

Ausbildung


Die Ausbildung beginnt mit der Anmeldung in der Fahrschule. Gerne können Sie auch unverbindlich zu einem Beratungsgespräch zu uns in die Fahrschule kommen.

Nach der Anmeldung sollten Sie Ihren Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrem zuständigen Rathaus oder direkt beim Landratsamt stellen. Nach der Bearbeitung sendet die Behörde einen Prüfauftrag an den TÜV. Das Formular bekommen Sie bei der Anmeldung von uns. Bedenken Sie bitte, dass die Bearbeitung des Antrages 3-4 Wochen dauern kann. Bevor der Antrag nicht bearbeitet ist und Ihr Prüfauftrag beim TÜV vorliegt, ist keine Prüfung möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs.


Sie beginnen mit dem theoretischen Unterricht [169 KB] . Je nach Klasse und Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist die Anzahl der Unterrichte verschieden.

Beispiele:
Klasse B/BE ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (z.B. Kl. A1 oder AM)
= 12 Grundunterrichte + 2 Zusatzunterrichte Klasse B/BE

Klasse B/BE mit Vorbesitz einer Fahrerlaubnis (z.B. Kl. A1 oder AM)
= 6 Grundunterrichte + 2 Zusatzunterrichte Klasse B/BE

Bei jedem Unterricht an dem Sie teilnehmen, tragen Sie sich in die ausgelegte Liste ein. Ihre Anwesenheit wird im Computer geführt. Damit Sie selbst den Überblick behalten, tragen Sie sich Ihre besuchten Unterrichte zusätzlich in Ihren Ausbildungspass ein. Den erhalten Sie bei der Anmeldung. Sie können natürlich auch in unseren anderen Filialen am Theorieunterricht teilnehmen. Wenn Sie z.B. eine Lektion verpasst haben, können Sie diese so schneller nachholen. Wann in welcher Filiale welcher Unterricht drankommt, sehen Sie in unserem

  • Alle erforderlichen Unterrichte wurden besucht.
  • Der Führerscheinantrag wurde abgegeben und bearbeitet.
  • Sie haben sich ausreichend für die Prüfung vorbereitet und gelernt.
  • Frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter für die entsprechende Fahrerlaubnis.


Theoretische Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:
MÜHLACKER
Jeden Montag um 09.45 Uhr
PFORZHEIM Jeden Mittwoch um 14.00 Uhr

Bitte melden Sie sich mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Termin an! (Bei Ihrem Fahrlehrer, telefonisch unter 07041-812130 oder online) Online Anmeldung zur theoretischen Prüfung


Mit der praktischen Ausbildung, also den Fahrstunden, können Sie auch dann schon beginnen, wenn Sie noch nicht alle Unterrichte besucht haben. Bitte beachten Sie, dass wir i.d.R. erst mit den Fahrstunden beginnen können, wenn Sie den Fahrerlaubnisantrag gestellt haben und der Prüfauftrag beim TÜV vorliegt. Wollen Sie rechtzeitig zu Ihrem Geburtstag mit der Ausbildung fertig werden, sollten Sie ca. 3 bis 4 Monate vorher beginnen. Wenn Sie mit den Fahrstunden beginnen wollen, tragen Sie sich einfach in die dafür vorgesehene Tabelle auf der Anwesenheitsliste im Theorieunterricht ein oder sagen Sie es dem Fahrlehrer. Mit welchem Fahrlehrer Sie fahren wollen, können Sie natürlich auch dazu schreiben. Wenn Sie dazu nichts angeben, werden Sie einfach dem Fahrlehrer zugeteilt, der momentan die meisten Termine frei hat. Das garantiert eine möglichst zügige Ausbildung. Sie sollten am Anfang mindestens zweimal in der Woche Fahren. Mehr als zwei Termine in der Woche können kurz vor der Prüfung sinnvoll und notwendig sein.
Ihr Fahrlehrer erhält von uns eine Ausbildungsdiagrammkarte mit Ihren Daten und wird sich bei Ihnen melden um einen Termin zu vereinbaren.
Die Ausbildungsdiagrammkarte macht Ihre Ausbildung auch für Sie transparent und sichert eine Ausbildung nach dem bewährten Stufenausbildungsplan. Schritt für Schritt werden die notwendigen Ausbildungsinhalte durchgenommen und auf der Karte vermerkt. So ist auch eine lückenlose Ausbildung garantiert. Die Ausbildung gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:

Grund- und Reifestufe
Hier sind bestimmte Ausbildungsinhalte gefordert. Die Zahl der Fahrstunden richtet sich also hier ganz individuell nach dem Lernfortschritt eines jeden Schülers. Hier werden auch schon die Übungen wie Einparken, Gefahrbremsung usw. gelernt.
Stufe der Sonderfahrten
Die Anzahl der Sonderfahrten ist vorgeschrieben. Die Sonderfahrten folgen im Anschluss an die Grund- und Reifestufe.
Vorgeschrieben sind 5 x 45 min Überland, 4 x 45 min Autobahn, 3 x 45 min Nachtfahrt (Beispiel Klasse B)
Prüfungsvorbereitung
Nach den Sonderfahrten sollte noch eine intensive Prüfungsvorbereitung (z.B. mit eine Fahrt unter Prüfungsbedingungen) stattfinden.

Den Termin für die praktische Prüfung vereinbaren Sie mit Ihrem Fahrlehrer. Praktische Prüfungen finden ebenfalls jede Woche statt. Beachten Sie bitte, dass spätestens am Tag der praktischen Prüfung alle Ausbildungskosten bezahlt sein müssen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.